Testament [Transkription] des Hans Kochersperger [Guggisberg]Erbteilung des Nachlasses von Hans Kochersperger
[Hans Guggisberg] von und zu Rittershoffen, Niederrhein im Elsass, Frankreich. geboren ca. 1643 im Bernbiet in der Schweiz gestorben 1727 zu Rittershoffen im Elsass, Frankreich
Das Original befindet sich in den Archives départementales du Bas-Rhin, 5 rue Fischart, F-67000 Strasbourg, France. © 2006 Copyright by Daniel A. Guggisberg, Redondo Beach, CA 90278, USA. Transcription from old german script, interpretation and translation by Daniel A. Guggisberg |
Expedirt N° 107 Inventiert 2 tag.
| 1728 Rittershoffener Inventarium und und beschreibung aller und jeder ligend und fahrender haab nahrung und güther auch schulden gegenschulden nichts davon ausge- nommen, so weÿl. der Ehrsame und be- scheidene Hannss Kochersperger gewesener und gerichtschoff auch wittibers alhier zu Rittershoffen nach sei- nem vor ohngefehr vier monathen auss dieser zergänglichen und mühesamen welt genommenen tödlichen hintritt, hinder sich zeitlichen verlassen, und biss in sein end eigenthumblichen besessen, welche ver- lassenschafft auff gebührendes ansuchen der hernach gemelten Erben /: nachdeme von Ihnen allerseits die handt rein wegen richtigen aügens und Zeugens ane Ey- des statt abgelegt ware :/ In echenich unter schriebenen Johann Ignatium Wei- merm den diessorths bestelten Amt- schreibern ordnungs mässig Inventat und beschrieben, auch gegenwärtiges Inventarium darüber auffgerichtes so nach der hand Expedirt |
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| worden. So beschehen in beÿ seÿn Herrn Johann Martin Kurtzen des Amtschultheissen und Adam Wagners des Gericht- schöffen beeder erforderter gezeügen und Inventations Persohnen, welche diesem geschäfft beneben denen Erbs Interehsenten von anfang biss zu end beÿ gewohnt haben.
Rittershoffen, den 27ten. Februarÿ 1728. [Sig.]W e i m e r
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------------------------------------------------------[Seite 3] | Der verstorbene Seel:hat zu seinen rechtmässigen Erben hinderlassen: 1mer. Adam Kochersperger burger alhier so selbsten zu gegen gestanden und 2do. Weÿl: Hannss Kocherspergers gewesenen burgers dahier nachge- lassene Sechs kinder alss
1mer. Hanns Adam Kochersperger burgern alhier 2do. Weÿl.Hanns Geörg Kocherspergers nachgelassene Zweÿ kinder nahmens Mariam Catharinam Kocherspergerin so 7. jahr alt und Annam Mariam Kocher- spergerin so 4. jahr alt in deren nahmen Hannss Adam Kochersperger Ihr Vogt zugegen 3tis. Annam Catharinam Kocher- spergerin Hannss Götzmanns burgers dahier haussfrau somit ahsistenz desselben zugegen gestanden. 4to. Apoloniam Kocherspergerin Hannss Geörg Andlers burgers alhier hauss- frau so mit beÿstand desselben Zugegen gewessen |
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| 5to. Barbaram Kocherspergerin lorentz Wagners burgers alhier haussfrau welche mit dessen ahsistenz zugegen gestanden.
und
6to. Evam Kocherspergerin, Hanns Adam Arbogast burgers alhier hauss- frau so mit beÿstand desselben zu gegen gestanden
Mithin beede theil jedes zur helfften viehlmässige Erben.
C o p i a Dess durch den verstorbenen Seel: vor Hr: Pfarrer Drurling auffge- richteten letsten willens Verordnung Wir endes unter schriebene bezeügen hiermit und crafft unserer unterschrifft dass Hannss Kochersperger uns zu sich kommen lassen, und für uns folgendes aussge- saget, so als sein letster wille, unver- brüchlich jetzt und alle Zeit, und also auch nach seinem, nach gottes willen erfolgenden tod, gelten und gehalten werden soll, als nemlich zum ersten |
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| ist sein aussdrücklicher wille, wie er uns selbigen mit vernehmlichen worten er- öffnet, dass Adam Kochersperger an- noch erbender sohn, die obere hoffreith, die er dato bewohnt, mit allen zugehörigen stücken, seines verstorbenen Sohns, Hannss Kocherspergers Erben aber die unterste hoffreith, welche jtzo Hanns Adam Kocher- sperger innen hat, mit allen zugehörigen stücken, nach seinem tod, und zwar der gestalt haben sollen, dass kein theil dem andern dass geringste herauss zu geben gehalten seÿn soll, sondern sollen gegen einander schlechter dings hin auffheben Zweÿtens ist sein ausdrücklicher will, dass die jenige acht stücklein ackers und ein fiertel matten, so er biss heuer noch gehabt, jetzt und alle Zeit, und also auch nach seinem tod seinem Sohn, Adam Kochersperger und dessen Erben, eigen seÿn sollen, ohne dass die kinder von Hansen, seinem verstorbenen sohn, das geringste daran zu pro- tendiren haben sollen, und dass in ansehung, dass adam, sein sohn, wie auch seine kinder ihme bishero gutes gethan und noch ferner biss an sein end thun wollen, wie dann Adam versprochen, hansen sein vatter Zeit seines lebens nur zu halten, sondern
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------------------------------------------------------[Seite 6] | auch nach seinem tod Ehrlich begraben Zu lassen. Drittens ist sein wille, dass alles übrige so Er noch eigenthum hat, wie es nahmen haben mag, Adam Kocherspergers und seine Erben nach seinem tod seÿn und bleiben soll, für eigen und Viertens nimt er sich dieses auss, mit Zufriedenheit seines sohns, Adams, dass im fall er solte mangel leiden und es also die noth erfordere, er über das seinige so herr seinen sohn, Adam verschrieben soll freÿe und eingebunden + hand haben selbig es zu verkauffen, umb sich rath zu schaffen, wann es sein sohn nicht thun wolte, oder könte. Rittershoffen, den 13ten Januarÿ 1721.
unterschrieben Johann Friederich Druerling pfarrer Hannss Arbogast
auch haben sich hierieber unterschrieben,
Martz Wahl alss der Vogt, Hannss Kocher- spergers kinder und Adam Kochersperger
Martz •Wahlen Zeichen statt nahmens
Adam Kocherspergers nahmens Zeichen
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test x
| Nachdeme vorstehender letzten willen denen samtlichen Erbs Interehsenten vorgelessen worden, haben Hannss Kocher- spergers seel: nachgelassene Sechs kinder und respective Endes darwider pro- testirt, und solches letstem willen keines weegs gelten lassen wollen, sondern beruffen sich auff richterlichen spruch.
ist laut endlichen vergleichs alles auff- gehoben.
Hierauff volget nun die Invention und beschrei- bung dieser gantzen voll- ständigen verlassenschafft vor und an sich selbsten und zwar Erstlichen die
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| Ligende Güter
Hauss und Hoff
Im Dorff Rittershoffen
Ein alt hauss hoff scheur und garthen im dorff Rittershoffen an der Gross gass, einseit neben Geörg Heinrich Wagners 2.seit zum theil neben folgender hoffreith und zum theil neben Jacob Krämers kindern erster ehe, vornen auff die Allmend gross gass, hinten auff Jacob Hallen dieser hoff ist angeschlagen durch die un- partheÿische Inventations persohnen vor 225 Real waran aber dem verstorbenen seel: nach ausweiss dessen frau seel: Inventarii vom 23. Aprilis 1709 nur der dritte theil gebühret, also hierhers ……………75 Real dieser gantze hoff ist Adam dem Sohn laut endlichen vergleichs | ------------------------------------------------------[Seite 9] test x
| Hoffreits
Ein hoffplan und garthen warauff Adam Kochersperger der Sohn mit verwil- ligung des verstorbenen vatter seel: ein neu hauss und stall gebauen 1.seit neben vorstehen- dem hoff, 2.seit neben der Zwerchgass, vornen auff die Allmend grossgass, hinten auff Jakob Krämers kinder ist ohnpartheÿisch angeschlagen um 90 Real, waran dem verstorbenen seel: auch nur einterz gehörig gewesen also hierhero………30 Real Dieser hoffplan ist Adam dem Sohn laut endlichen ver- gleichs.
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| Hauss und Hoff
Ein hauss hoff und garthen worauff Hannss Adam Kocherspergers der Endes mit verwilligung des verstorbenen gross- vatters seel: ein neue scheur und stall ans hauss gebauen. 1.seit neben Hannss Wahl, 2.seit neben Hanss Götzman dem alten, vornenannss die Allmend gross gass, hinten an die Klein gass ist ohnpartheÿisch angeschlagen worden vor 220 Real waran dem verstorbenen seel: auch nur die terz gebühret mit …………………73 Real 3 Schillingen 4 Kreuzer und gibt dieser hoff jährlichen in das stifft Saurburg seel mess Zinss 4 Kreuzer.
Dieses hauss und hoff gehört des Sohns Hansen seel: Sechss Erben laut end- lichen vergleichs.
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Dieser garthen ist Adam den Sohn laut end- lichen vergleichs. | Gärthen
neben der Ritters gass
Ein garthen im dorff Rittershoffen 1.seit neben der Ritters gass, 2.seit neben Adam Arbogast, stosst oben auff die bischgass, und unten auff Jacob Wahlen ist ohn- partheÿisch abgeschätzt vor 140 Real waran dem verstorbenen seel: eben mässig nur der ditte theil gehörig also hierhero benantlichen……….46 Real 6 Schillingen 8 Kreuzer
Ein garthen ein seit neben der Klein- gass, ander seit die Allmendgass am görmers eck, hinten auff Hansen des Sohns seel: wittib vornen auff die Allmend Zwerchgass, warauff Adam der Sohn mit Consens des verstor- benen seel: ein hauss gebauen und gibt der halbe garthen jährlichen 6 Kreuzer an das Seel mess guthmacher Surburg ist ohnpar- theÿisch abgeschätzt pro 120 Real waran dem verstorbenen seel: nur die terz gebührt also hierhero………40 Real.
| ------------------------------------------------------[Seite 12] Regulierung des Abstan | Adam dem Sohn laut endlichen vergleichs |
Veldackere Rittershoffener banns an der oberstau
Ein stück alda, 1.seit neben Hannss Geörg Götzmann dem alten, 2. seit neben Geörg Heinrich Wagner, oben auff ein gegen stossende abwand untenauff die alte hohl angeschlagen für ………...............3 Real
auff dem Kühler weeg Ein stück alda, ein seit neben Geörg Fischer, 2. seit neben Hannss Arbogast, oben auff ein Abwand, unten uff ein gegen- stoss………………..1 Real 5 Schilling
ausswendig am Kühler weeg
Item 2 stück alda, 1. seit neben Adam Kochersperger, 2. seit neben Hannss Adam Kochersperger dem alten, obenuff ein abwand, unten uff ein abwander, angeschla- gen für……………..7 Real 5 Schilling _______________ 12 Real --.-- | ------------------------------------------------------[Seite 13] Reguli. | Adam dem Sohn laut end- lichen vergleichs Hannss Adam dem Eintel die halffte oben auff pro 32 Real 5 Shilling welches Er zu dem Pahsiv …todfall und Inven- tations Cösten verwenden sollen Adam d. Sohn die halffte unten auff | an der Fluthen
Ein stück alda, 1. seit neben Eadem, 2. seit neben Hannss Adam Kochersperger dem alten, oben und unten uff abwandern für…………………..4 Real
an den Erlen
Ein stück alda 1. seit neben dem leütersweÿlerweeg, 2. seit neben Adam Kochersperger, stosst oben auff folgendes, unten spitzt sichs auf den leütersweÿlerweeg, angeschlagen für…………………..1 Real 5 Schilling Item ein stück alda, ein seit neben Hannss Kocherspergers seel: Erben, 2. seit neben einem gegenstossenden abwender, Ziehet unten auff den leütersweÿlerweeg, oben auff ein abwender, für……..1 Real 5 Schilling
am Rödern weeg
Ein stück alda, 1 seit neben Eadem 2. seit neben Adam Kochersperger oben und unten auff das für…………………..2 Real --.--
allmend am untersten Reutderferveld
Ein stück alda, 1. seit neben der Reechthohl 2. seit neben Eadem, oben auff den allmendweeg, unten dessgleichen für 12 Real geschätzt war von aber einer unters hierhers gehorig 4 Real --.-- ___________ 13 Real --.-- | ------------------------------------------------------[Seite 14] Regulierung des Abstan
| Adam dem Sohn laut endlichen vergleichs | matten auff der Jöhlmatt
Ein viertzel matten alda, ein seit neben Eadem guth, ander seit neben Hanns Jacob Wahl oben uff den öschengraben, unten auff den wald für……..3 Real
Summa anschlags ligender Güthern ist
293 Real --.—
Hernach komt auch
die | ------------------------------------------------------[Seite 15] Regulierung des Abstan
| Adam dem Sohn dergestalten ge- lassen dass Er die begräbnus und Gricht Cösten allein bezahlen solle. | Fahrnus und bettwerck
Ein a[alt] deckbettel…………..1 Real Item ein a. unterbettel………..1 Real Item 1. a. schulter küssen……………..5 Schilling
Getüch.
Ein alte weisse kopfen küssen ziech ad………………………...2 Schilling
Schreinwerck
Ein alter kleiner tisch……………………1 Schilling Item 1 a.[lter] bettlad zu………………...2 Schilling 6 Kreuzer Item 1 a. kensterlein…………………….2 Schilling Item 1 a. fuss trögel……………………..2 Schilling ____________________________ 3 Real 4 Schilling 6 Kreuzer
| ------------------------------------------------------[Seite 16] Regulierung des Abstandes
| Regulierung d
| Nota
sonsten ist im geringsten keine fahrende haab vorhanden gewesen angesehen der verstorbene seelig schon in die acht Jahr keine hauss- haltung mehr geführt, sondern das viehe damal verkaufft.
Summa der fahrnus ist
3 Real 4 Shilling 6 Kreuzer
Summa Summarium
296 Real 4 Shilling 6 Kreuzer
Davon geben wieder um ab
die | ------------------------------------------------------[Seite 17] Regulierung des Ab
| hieran hat Adam der sohn die helffte und die Sechs kindel die helffte laut endlichen vergleichs zu bezahlen | Schulden aus dem Erb zu bezahlen
Item Gnädigster Herr schoff ane abschatzungs preiss von abgeschätzen güthern……………………………32 Real
In die Sechs kirchen Hattener amts von 30 Real Capital über abzug 18 Real so Adam der Sohn schuldig annoch……...12 Real
Item Adam Götz- manns Erben für früchten…………………………...9 real 2 Schilling 6 Kreuzer
Item Diebold Wahlen Erben über abzug 20 Real so Hansen des Sohns seel. Erben zu bezahlen haben an- noch………………………………5 Real _______________________ Summa 58 Real 2 Schilling 6 Kreuzer | ------------------------------------------------------[Seite 18] Regulierung des Abs
| Regulierung des Ab
| Deren ab Zug verbleibt an den vermögen annoch übrig
238 Real 2 Schilling
davon gebührt Ihre Herrlichkeit Herrn Amtmann…………….2 Real
dass nun | ------------------------------------------------------[Seite 19] Regulierung des Abs
| Regulierung des Ab
| vorstehendes alles also Inventat und weiters nichts vorhanden gewesenen die abtheilung aber biss auff richter- lichen spruch wegen dem auffgerichten letsten willens vorberhalten bezeu- gen der Erbs Interehsenten et die In- ventations persohnen beneben mir dem amtschreiber hirhero gemachte unterschriften und handzeichen. Actum Rittershoffen den 28sten Februarÿ 1728 Sigl. Adam Kochersperger
Hanss Adam Kochersperger vor mich und meine fogt kin[d]er Hanss Götzmann
Hans Geörg Andler
Lorentz Wagner
Hanss Adam Arbogast Adam Wagner als scheff [Schöffe] Im hiersigen Amtshauss [sig.] Weimer
Nachdeme der beschluss vorstehender massen allerseits unterschrieben ware, haben sich endlichen Hanssen des Sohns seel: Erben einhelliglich
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| Regulierung des Ab
| mit Adam dem noch lebenden Sohn, wegen der auffgerichten letsten willens verordnung so wohl wegen den unthertheilten Höffen und gärthen als auch den acht stück ackern und viertzel matten zu ver- hütung aller streitigkeiten und pro- cehsen hernach folgenden gestalten in der güte verglichen nemlichen und Erstlichen dass Adam der Sohn das alte hauss hoff scheur und garthen 1.seit neben Geörg Heinrich Wagners dem neben diesem hoff ligenden plan warauff Er ein hauss gebauen und den garthen neben der Klein- gass warauff Er ebenmässig ein neu hauss gebauen, wie auch acht stück ackers und Ein viertzel matten vor seine Erbs portion und Costgeld von dem verstorbenen vatter seel. hingegen dess Sohns seel: Sechs Erben das hauss hoff und garthen warauf Hannss Adam Kochersperger der Enckel ein scheur und stall gebauen und neben Hannss Wahlen ligt samt dem gantzen garthen neben der | ------------------------------------------------------[Seite 21] Regulierung des Abs
| Regulierung des Ab
| Rittergass vor Ihre Erbs portion dergestalten eigenthumblichen haben sollen dass kein theil dem andern etwas herauss geben, son- dern durchauss gegen einander auffgehoben seÿn solle, was aber Zweÿtens die vorhandene Pahsiv schulden der Herrschafftl. todtfall Iventations und Expeditions Cösten betersten ist verglichen dass jedes theil daran die helffte bezahlen und richtig machen solle. Drittens das stuck im Rentorfer Wald neben der Strass so annoch ohnver- theilt von mütterlicher theilung her, gewesen soll zwischen beeden stamm Erben zur helffte vertheilt werden. mithin sollen viertens alle an und gegen forderungen beeder seits stamm Erben so ein theil an das ande- re wegen dem verstorbenen seel. gemacht, sie mögen nahmen haben wie sie wollen gegen einander auffgehoben todt und ab frÿn auch in das künfftige unter was vorwant es auch seÿe nichts mehr fordern sondern diesen vergleich jeder | ------------------------------------------------------[Seite 22] Regulierung des Abs
| Regulierung des Ab
| zeit stehet und vest halten, mit verzieh und begebung aller und jeder hier wider dienlicher rechten samt dem rechten gemeiner ver- Ziehung ohne vorher gehenden förderung alles getreulich und ohne gefährde. Dessen zu wahren urkund haben sich allerseits Erbs Intehresenten theils für sich und theils aus habender vollmacht für Ihre Eheweiber bene- ben denen Inventations Persohnen und mir dem Amtschreiber hierhero eigenhändig unterschrieben und unterzeichnet. Rittershoffen, den 28sten Februarÿ 1728. Adam Kochersperger Sigl.
Hanss Adam Kochersperger vor mich und meine vogtes kinnd
Hanss Götzmann vor mich und vor mein frau Hans Geörg Andler
Lorentz Wagner
Hanss Adam Arbogast
Hanss Wagner als gericht schoff Im hiersigen Amthauss [sig.] Weimer |
gegenwärtiges Inventarium ist vor Ambt prod…richtlich der … in allen blättern paraphiert und in vermelter massen confirmiert worden. Bischweiler den 8ten October 1729 Geiger [sig.] |
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